Übernimmt meine Krankenversicherung die Kosten?
- Privatpatienten:
Die Abrechnung erfolgt gemäß der geltenden GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) bis zum 5,5-fachen Satz. Entsprechend werden die Kosten bis zum 3,5-fachen Satz der Operation bei Privatpatienten, Bundes- und Landesbeamten mit Beihilfe*, Versicherten der Postbeamtenversicherung B* und der Krankenversicherung der Bundesbahnbeamten in der Regel übernommen.
- Gesetzlich versicherte Patienten:
Die Kosten für den Klinikaufenthalt werden von den gesetzlichen Kassen vollständig übernommen. Die Kosten für die Chefarztbehandlung müssen die Patienten zumeist in Form einer festen Fallpauschale selbst übernehmen (Fragen bitte gern im Sekretariat bei Frau Sandra Heß oder Frau Julia Drescher 030-83222900). Besteht aber eine Zusatzversicherung für die Chefarztbehandlung, werden diese Kosten übernommen in der Regel*.
* Möglicherweise eingeschränkter Versicherungsschutz. Bitte Rückfrage bei der Versicherung