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Übernimmt meine Krankenversicherung die Kosten?

Die Abrechnung erfolgt gemäß der geltenden GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) bis zum 3,5-fachen Satz. Die Kosten werden durch die Krankenversicherung in der Regel bis zum 3,5-fachen Satz übernommen. Die operative Hauptleistung wird mit dem 5,5-fachen Satz berechnet. Den Differenzbetrag zwischen dem 3,5-fachen und dem 5,5-fachen Faktor übernimmt in der Regel der Patient. Einzelne Versicherungen erstatten nur einen geringen Leistungsumfang. (Gerne geben Frau Sandra Heß oder Frau Julia Drescher diesbezüglich Auskunft. Sekretariat: 030-83222900).

Die Kosten für den Klinikaufenthalt werden von den gesetzlichen Kassen vollständig übernommen. Die Kosten für die Chefarztbehandlung müssen die Patienten zumeist in Form einer festen Fallpauschale selbst übernehmen (Fragen bitte gern im Sekretariat bei Frau Sandra Heß oder Frau Julia Drescher 030-83222900). Besteht aber eine Zusatzversicherung für die Chefarztbehandlung, werden diese Kosten übernommen in der Regel*.

* Möglicherweise eingeschränkter Versicherungsschutz. Bitte Rückfrage bei der Versicherung

Der  Leistenbruch
Privatdozent Dr. med. Eckhard Löhde


Modernste Operationsverfahren in der Hand des Spezialisten: Ein Plus nicht nur für die Patienten sondern auch für die Krankenversicherungen.